Diese Seite besteht aus dem Kopflogo, der Haupt-Navigation, einer Info-Spalte und dem Inhalt. Es folgen nun drei unsichtbare Sprungmarken.Sprungmarke 1: zur Haupt-Navigation unserer Internetpräsenz Sprungmarke 2 zu aktuellen oder ergänzenden Informationen Sprungmarke 3: durch Betätigen dieses Links gelangen Sie zum Inhalt dieser Seite
 
 
Logo der kulturverrückt

"kulturverrueckt" 2/2011

--------------------------------

BfK-Tagung + MV 2012
30./31. 3. 2012
Residenz Würzburg
Alle Infos

--------------------------------

BfK-Satzung 2011
Download PDF

Ordnung der Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" im BfK
Download PDF

BfK-Fachtagung 2011
Tagungsbericht

Ab 2012:
Neue Beitragsregelungen

--------------------------------

Buchcover

Infos

Hier stellen Mitglieder des BfK Beispiele aus Ihrer Fachpraxis vor. Per Zufallsgenerator sehen Sie hier eine kleine Auswahl.

Die Referenz-Projekte

Themen und Standpunkte

Künstlersozialkasse für Kulturwissenschaftler öffnen

Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland sind auf abhängige Beschäftigung als Zugangsvoraussetzung ausgerichtet. Die soziale Absicherung für Selbständige ist dagegen mit einem hohen persönlichen finanziellen Aufwand verknüpft. Für einen Teil der freiberuflichen Kulturwissenschaftler ist dieser Aufwand kaum zu leisten.

Das 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und trägt damit dazu bei, ihre häufig schwierige soziale Situation zu stabilisieren. Dahinter steht der politische Wille, die gesellschaftlich erwünschte Tätigkeit dieser Berufsgruppen zu stützen.

Wie aus Umfragen unter Mitgliedern und aus dem Umfeld hervorgeht, ist ein Teil der -Mitglieder und der nicht im Verband organisierten freiberuflichen Kulturwissenschaftler über die Künstlersozialkasse renten-, pflege- und krankenversichert. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Ablehnungen von Aufnahmeanträgen freiberuflicher Kulturwissenschaftler. Häufig gibt es gegensätzliche Entscheidungen bei gleichen Voraussetzungen. Insofern ist zurzeit nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Künstlersozialkasse freiberufliche Kulturwissenschaftler aufnimmt bzw. ablehnt.

Der BfK tritt dafür ein, die Aufnahmekriterien der Künstlersozialkasse zu überprüfen und hinsichtlich einiger Tätigkeitsfelder freiberuflicher Kulturwissenschaftler zu erweitern.

zum Seitenbeginn

zurück zur vorherigen Seite

zum Seitenbeginn