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"kulturverrueckt" 1/2018

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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II

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Kulturverrückt

Urheberrechte schützen

Kulturwissenschaftler sind schöpferisch tätig. Sie verfassen zum Beispiel Texte und entwerfen Ausstellungen. Ihre Werke sind vom Gesetz her urheberrechtlich geschützt, doch gerade im Zeitalter elektronischer Medien können sie sich vor Missbrauch nur schwer schützen.

Daher ist der BfK der "Initiative Urheberrecht" beigetreten. In ihr arbeiten Gewerkschaften und Verbände zusammen, die die Interessen von Urhebern und ausübenden Künstlern vertreten.

Die Initiative versteht sich als alle Sparten kreativen Schaffens bündelnder Zusammenschluss. Sie tritt aktiv für die Belange aller schöpferisch Tätigen ein. Schwerpunkt ihrer Aktivitäten ist der Einsatz für eine angemessene Vergütung für Vervielfältigungen (mittels Kopierer, Computer) und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken - auch im digitalen Zeitalter. Dazu begleitet sie auch das laufende Gesetzgebungsverfahren (sog. "Korb 2") mit fachlichen Stellungnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Initiative Urheberrecht.