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"kulturverrueckt" 1/2018

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Kulturverrückt

 

Kodex der Mitglieder des Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V.

Die Mitglieder des BfK können sich einem Kodex anschließen, der einen Mindeststandard an Verhaltensnormen und Prinzipien festlegt, dem sie sich verbunden fühlen.

(Der Mitgliederkodex kann als PDF-Datei 96 kb heruntergeladen werden)

Dies ist der Wortlaut des Mitgliederkodex:

Kodex der Mitglieder des Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 13.11.2004

1

In den letzten Jahrzehnten haben tiefgreifende Veränderungen im Selbstverständnis und in der Organisation der kulturellen Institutionen stattgefunden, die insbesondere die Verlagerung kultureller Dienstleistungen in kommerzielle Bereiche betreffen. Die Mitglieder im Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler (BfK) halten es angesichts dieser Veränderungen für notwendig, die Grundlagen ihrer Arbeit zu formulieren und sich damit einen entsprechenden Kodex aufzuerlegen. Alle Mitglieder des BfK, die mit dem natürlichen und kulturellen Erbe und seiner Gegenwart in Forschung und Lehre beschäftigt sind, an der Vermittlung und Verbreitung dieses Erbes arbeiten, in diesem Bereich publizieren, historisches Material didaktisch aufbereiten und mit pädagogischen Mitteln erschließen, die sich mit Recherchen, Analysen und Evaluationen befassen, die in Beratung, Management, Projektarbeit oder sammelnd tätig sind (vgl. Anlage), haben mit dieser Erklärung eine gemeinsame Grundlage für ihre Arbeit.

2

Dieser Kodex legt einen Mindeststandard an Verhaltensnormen fest, denen sich alle Mitglieder des BfK verbunden fühlen. Ihm ist zu entnehmen, was Kunden und Öffentlichkeit berechtigterweise von der Arbeit der Mitglieder des BfK erwarten dürfen.

3

Die Mitglieder des BfK sehen ihre Arbeit in der gesellschaftlichen Verantwortung für den Erhalt und die Pflege des kulturellen Erbes und legen ihr deshalb ethische Normen zu Grunde. Diese Normen entsprechen den gültigen Kodices von Organisationen, Institutionen und Verbänden wie beispielsweise dem International Council of Museum (ICOM) oder dem Deutschen Kulturrat bzw. vergleichbaren Institutionen, sofern diese die Arbeit von BfK-Mitgliedern berühren. Interessenten erhalten die Möglichkeit, sich über den Verband über diese Grundsätze zu informieren.

4

Diese ethischen Normen werden von gesellschaftlichen Veränderungen und Weiterentwicklungen der gesellschaftlichen Praxis beeinflusst. Daher werden die diesem Kodex zugrundeliegenden Normen und Kodices immer wieder vonseiten des BfK überprüft.

5

Die Mitglieder des BfK verstehen ihre Arbeit als Teil des kulturellen Systems in der Gesellschaft: Dessen Aufgabe besteht darin, die Sinnhaftigkeit des individuellen und gemeinschaftlichen Handelns und die Probleme in der Bewältigung des ökonomischen, sozialen und kulturellen Wandels mit den zu erstellenden Werken und Medien zu diskutieren. Der von den BfK-Mitgliedern geleistete Beitrag beschränkt sich nicht nur auf Wissenschaft und Bildung, sondern erstreckt sich auch auf Bereiche wie die Förderung kultureller Identität, Freizeit und Tourismus. Die Mitglieder des BfK setzen sich in ihrer Arbeit immer wieder auf spezifische Weise mit den individuellen und sozialen Existenzbedingungen des Menschen in Geschichte und Gegenwart auseinander und stiften auf diese Weise Sinn.

6

Die Arbeit der BfK-Mitglieder wird im Bewusstsein für die Bedeutung von Kulturprojekten im gesellschaftlichen Wandel und unter Beachtung der Diskussion um gesellschaftliche Werte geleistet. Damit verbunden ist die Bereitschaft zur Reflexion und zum sorgsamen Umgang mit Kultur und Kulturgütern. Die Qualität der Arbeit von Mitgliedern im BfK beruht auf wissenschaftlichen Standards. Sie basiert auf Weiterbildung, der Auseinandersetzung mit und Beteiligung an den aktuellen wissenschaftlichen Diskussionen im Bereich der Kulturwissenschaften und verwandter Disziplinen.

7

Als Unternehmer im Bereich der Kulturwissenschaften wahren die BfK-Mitglieder im Leistungswettbewerb die kaufmännischen Sitten.

8

Die Mitglieder des BfK klären vor Abschluss eines Vertrages die spezifischen Erwartungen des Auftraggebers, auch hinsichtlich des Nutzens für die auftraggebenden Institutionen. Sie definieren die zu erbringenden Leistungen im ausreichenden Maß und wahren dabei Transparenz in der Kalkulation, Auftragsdurchführung und Abrechnung gegenüber ihren Kunden.

9

Honorare und die Abgeltung von Werken werden von Mitgliedern des BfK in auskömmlicher Weise kalkuliert. Angestellten und freien Mitarbeiter(innen) wird im Rahmen ihrer Tätigkeit eine angemessene Gegenleistung gezahlt.

10

Die BfK-Mitglieder verpflichten sich gegenüber ihren Vertragspartnern zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordener Geschäfts- oder Amtsgeheimnisse. Diese Geheimhaltungspflicht endet nicht mit der Erfüllung des Vertrages, sondern wirkt fort. Die BfK-Mitglieder klären mit ihren Vertragspartnern die Berechtigung zur Benennung der abgeschlossenen Projekte als Referenz.

11

Die Mitglieder des BfK beziehen in ihre Arbeit die Kenntnisse und Ergebnisse anderer Berufsgruppen mit ein, stehen mit diesen in Kommunikation und arbeiten bei Bedarf in Teams mit diesen Berufsgruppen zusammen. Es bestehen enge Kontakte mit Freischaffenden und Firmen zum Beispiel aus den Bereichen Messebau, Architektur, Grafik, Druck, Design , Denkmalpflege u.v.a.m.

12

Im Umgang untereinander achten die BfK-Mitglieder auf gegenseitige Wertschätzung und wahren Respekt voreinander. Während gemeinsamer Arbeitsprozesse wird auf konstruktive und kollegiale Hilfsbereitschaft Wert gelegt.
Außerdem bietet der BfK seinen Mitgliedern die Möglichkeit, innerhalb der Verbandstruktur Netzwerke aufzubauen und sich über Medien wie Rundbriefe, die Verbands-Homepage, auf Tagungen und Seminaren auszutauschen.