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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II
Auf der Mitgliederversammlung des BfK im Mai 2014 wurde eine neue Beitragsregelung beschlossen:
Der Jahresbeitrag beträgt ab 2015 für natürliche Personen 90 Euro, für juristische Personen 120 Euro.
Mitglieder, die ein neues Mitglied werben, erhalten 50 Prozent eines Jahresbeitrags erstattet.
Neumitglieder zahlen im ersten Jahr 50 Prozent des Jahresbeitrags. Bei Aufnahme ab Juli des jeweiligen Jahres entfällt der Jahresbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Person innerhalb der letzten 4 Jahre nicht Mitglied des BfK war.
Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.