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Diskussionsabend mit Dr. Ulrike Gilhaus, Leiterin des LWL-Museumsamtes

Eine Veranstaltung der BfK Regio-Gruppe Rhein Ruhr
26. Februar 2015, 19 Uhr, GründerinnenZentrum, Bornstraße 83, Dortmund

Dr. Ulrike Gilhaus

Das LWL-Museumsamt berät und fördert kommunale Museen im Gebiet des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, es konzipiert zudem eigene Wanderausstellungen zu westfälischen Themen zur Ausleihe an die Museen. Da viele selbstständige Kulturunternehmer der Region Rhein-Ruhr für kommunale Museen arbeiten, ist für sie die Förderpolitik des LWL-Museumsamts von großem Interesse. Am 26. Februar 2015 besteht die Möglichkeit, bei einem Diskussionsabend mit Dr. Ulrike Gilhaus, Leiterin des LWL-Museumsamtes, ins Gespräch zu kommen und hinter die Kulissen zu schauen. Spannende Fragen nach den Zielen des Museumsamtes und der Auftragsvergabe an Unternehmen und Selbstständige sollen an diesem Abend gemeinsam erörtert werden.

Foto © Greta Schüttemeyer, LWL

Bericht über den Diskussionsabend

Am 26. Februar 2015 fand in den Räumen des "GründerinnenZentrums" in Dortmund ein Diskussionsabend mit Frau Dr. Ulrike Gilhaus, der Leiterin des LWL-Museumsamtes und zahlreichen BfK-Mitgliedern statt.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte Frau Dr. Gilhaus kurz die Aufgaben des LWL-Museumsamtes vor.

Das Museumsamt ist ein kommunaler Dienstleister für die rund 600 Museen, Heimatstuben, Archive und Gedenkstätten im Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Es ist nicht zuständig für die 17 LWL-eigenen Museen. Es berät diese Institutionen und ihre Träger u.a. bei der Planung und Umstrukturierung der Häuser, bei der Erschließung und konservatorischen Sicherung der Bestände, bei der Entwicklung museumspädagogischer Programme und bei der Konzeption von Ausstellungen. Letzteres schließt auch die Erarbeitung und den Aufbau eigener Wanderausstellungen ein. Zu den Serviceleistungen für diese Häuser gehört auch die Vermittlung von externen, freien Kräften, die hierzu auf einer internen Liste erfasst werden, die wiederum den interessierten Häusern zur Verfügung gestellt wird. Diese müssen über eine eigene Website verfügen. Hierbei werden jedoch bislang vor allem Gestalter erfasst. Frau Dr. Gilhaus begründet dies mit der historischen Entwicklung der museumsrelevanten Berufe, bei der die Gestaltung der erste Bereich gewesen sei, der sich externalisiert habe. In der sich anschließenden Diskussion wurde dann darauf hingewiesen, dass diese Externalisierung inzwischen auch für andere Bereiche, wie die Kuratierung und die Pädagogik gelte. Frau Dr. Gilhaus sagte zu, diese bei der Bestellung der oben genannten Liste in Zukunft stärker zu berücksichtigen.

Das Museumsamt fördert insbesondere auch Projekte in den zuständigen Einrichtungen. Hierbei steht für die kommunalen Museen ein Fördervolumen von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung (wobei der Förderanteil 30 Prozent beträgt) und für vereinsgeführte Häuser ein Betrag von 155.200 Euro. Als Voraussetzung für eine Unterstützung durch das Museumsamt müssen dabei in der Einrichtung eine fachlich qualifizierte Leitung, ein Sicherheits- sowie ein Sammlungskonzept gegeben sein. Als neue Aufgabenfelder sind 2014 die Gedenkstätten als relevante Einrichtungen sowie das Thema Inklusion hinzugekommen. Ein Thema, das im Augenblick besonders kontrovers diskutiert wird, ist die Einrichtung multikommunaler Depots, d.h. die Zusammenlegung und der Abgleich von Sammlungsbeständen unterschiedlicher Häuser. Hierzu gibt es jedoch noch keinen Präzedenzfall. Frau Dr. Gilhaus bedauerte auch, dass das Thema Inklusion bislang in den Einrichtungen noch auf wenig Resonanz stößt. Auf Nachfrage hin bestätigte Frau Dr. Gilhaus, dass Gutachten, Konzepterstellungen und Machbarkeitsstudien bislang vom Museumsamt nicht gefördert werden.

Kritisiert wurde seitens des Plenums die Honorarpraxis des LWL, wonach freiberufliche Leistungen im wissenschaftlichen Bereich bislang mit einem Pauschal-Stundensatz von 27 Euro Brutto bezahlt werden. Hierzu wurde eine Orientierung an den Honorarempfehlungen des BfK empfohlen, wo vergleichbare Leistungen mit durchschnittlich 60 Euro veranschlagt werden.

Angesprochen wurde darüber hinaus die Beobachtung, dass in zunehmendem Maße Vertragsverhältnisse zwischen Museen und freiberuflichen Kulturwissenschaftlern fälschlicherweise als Werkverträge ausgewiesen werden, wohingegen die zu erbringende Leistung aber der eines Dienstvertrages entspricht. Auch dies wurde von Frau Dr. Gilhaus interessiert zur Kenntnis genommen und mehr Sensibilität bei der Ausschreibung und Abfassung derartiger Verträge in Aussicht gestellt.

Hingewiesen wurde aus dem Plenum zudem auf die sich ausbreitende Unsitte, dass bei Projektausschreibungen im Museumsbereich erste Konzeptüberlegungen als selbstverständlich angesehen werden, ohne dass dafür - falls man den Zuschlag nicht erhält - Honorare gezahlt werden.

Die Veranstaltung wurde von allen Beteiligten als sehr positiv wahrgenommen. Es ist geplant, seitens der Regionalgruppe Rhein-Ruhr von nun an mindestens zweimal pro Jahr ähnliche Diskussionsabende stattfinden zu lassen.

Thomas Hammacher