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"National wertvolles Kulturgut hat nichts mit Nationalismus zu tun"

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, im Gespräch mit Martina Padberg

Die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes, die im Juli dieses Jahres nach Zustimmung des Bundesrates abgeschlossen wurde, hat im Vorfeld zu massivem Aufruhr in der Kunstwelt geführt. Kulturstaatsministerin Grütters sah sich heftigen, teilweise sehr persönlichen Attacken ausgesetzt. Sammler, Galeristen und auch manche Museumsleiter prophezeiten, dass die neue Rechtslage sich negativ auf das Ausstellungswesen und den Handel mit Kunst auswirken könne. "Es ist viel schlimmer als man denkt. Manche Museen werden keine Ausstellungen mehr zusammenbekommen", meinte etwa die Münchner Kunstsammlerin Ingvild Goetz. Der Künstler Georg Baselitz ließ sogar seine Leihgaben aus Museen in München und Dresden abholen.

Der Deutsche Kulturrat e.V., der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat den Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren begleitet und unterstützt. Mit Olaf Zimmermann, dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, sprach Martina Padberg.

Olaf Zimmermann

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Deutscher Kulturrat e.V.
Jahrgang 1961, Zweiter Bildungsweg, anschließend Volontariat zum Kunsthändler. Danach arbeitete er als Kunsthändler und Geschäftsführer verschiedener Galerien. 1987 gründete er eine Galerie für zeitgenössische Kunst in Köln und Mönchengladbach. Seit März 1997 ist Zimmermann Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Zudem ist er Herausgeber und Chefredakteur von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, und Publizist.
[ Homepage von Olaf Zimmermann ]
[ Olaf Zimmermann auf Twitter ]


Interview

Herr Zimmermann, worin sehen Sie den Kern der nun verabschiedeten Neuregelungen?

Das Gesetz zielt in zwei Richtungen. Zum einen geht es darum, die Ausfuhr von Kulturgut dem europäischen Recht anzupassen. Hier waren auf der EU-Ebene bereits Korridore für Wert- und Altersgrenzen bei der Ausfuhr national wertvollen Kulturguts angegeben. Deutschland hat sich hier im Mittelfeld der europäischen Mitgliedstaaten eingeordnet. Weiter wurde im Gesetz klarer beschrieben, worum es bei national wertvollem Kulturgut geht. Nämlich um Werke, die eine wichtige identitätsstiftende Funktion für Deutschland haben und von einem herausragenden Wert sind, der nicht nur ökonomisch beschrieben werden kann. Zum anderen geht es beim Gesetz um die Einfuhr von Kulturgut. Hier war es dringend notwendig, Vorschriften so zu fassen, dass der illegalen Einfuhr von Kulturgut ein Riegel vorgeschoben wird.

In dem nun die Ein- und die Ausfuhr von Kulturgut in einem Gesetz geregelt, entsteht ein kohärenter Rahmen für den Kulturgutschutz.

Wie passt sich das neue Gesetz in den Rahmen europarechtlicher Vorgaben ein?

Die Novellierung des europäischen Kulturgutschutzrechts war einer der Anlässe zur Novellierung des deutschen Rechts. Insofern entspricht das neue Kulturgutschutzgesetz dem europäischen Recht. Das ist immer wieder wichtig zu betonen, da es nach wie vor Kritiker gibt, die das Gegenteil behaupten. Wenn man das deutsche Kulturgutschutzgesetz mit denen anderer EU-Mitgliedstaaten vergleicht, so ist es im Mittelfeld einzuordnen. Weder gehört das deutsche Kulturgutschutzgesetz zu den besonders strengen, noch zu jenen, die besonders schwach sind.

Das Sprengel Museum in Hannover hat mit Hinweis auf die neue Rechtslage 13 Leihgaben eines ausländischen Sammlers eingebüßt. Können Sie sich den massiven Widerstand gegen das neue Kulturgutschutzgesetz in Teilen der Kunstszene erklären?

Was der Hintergrund im Sprengel-Museum ist, kann ich nicht beurteilen. Es mag allerdings daran liegen, dass die Debatte zum Kulturgutschutzgesetz sehr engagiert geführt und teilweise vor Falschinformationen nicht zurückgescheut wurde. Kulturgut in öffentlichen Museen ist künftig generell unter Schutz gestellt, was vor allem von Bedeutung ist, wenn Kulturgut abhandenkommt, dann sind die Rückgabefristen für Kulturgut, dass unter Schutz gestellt deutlich länger als bei Kulturgut bei dem das nicht der Fall ist. Leihgaben sind von dieser Unterschutzstellung ausdrücklich ausgenommen, es sei denn der Leihgeber wünsche die Unterschutzstellung. Ehrlich gesagt, würde ich dies jedem Leihgeber auch empfehlen. Wenn hier die mögliche Gefahr ins Feld geführt, dass Leihgaben als national wertvolles Kulturgut eingestuft werden, so wäre es gut, hier die hohen Eintragungshürden zu beachten. National wertvolles Kulturgut muss sich längere Zeit in Deutschland befinden, es muss identitätsstiftend für Deutschland sein und es sich durch eine besondere Einmaligkeit auszeichnen. Diese Mindestkriterien werden bei einer möglichen Beantragung zur Eintragung von Kulturgut in die Liste national wertvollen von den Expertengremien sehr genau geprüft. Es steht also nicht zu befürchten, dass ein Werk, weil es besonders wertvoll ist, unmittelbar zu national wertvollem Kulturgut erklärt wird.

Christoph Grunenberg, Direktor der Bremer Kunsthalle, befürchtete, dass zukünftige Ausstellungsprojekte nicht mehr in gewohnter Größe und mit passenden Werken zu realisieren seien. Monika Grütters hielt dagegen, dass gerade die Museen die Hauptprofiteure des neuen Gesetzes seien. Wie beurteilen Sie die Lage?

Ich befürchte, dass diese Aussage vor allem aufgrund der hitzigen Debatte im letzten Jahr zustande gekommen ist. Zunächst einmal gibt es seit mehr als 60 Jahren ein Kulturgutschutzgesetz, das es ermöglicht national wertvolles Kulturgut unter Schutz zu stellen und so vor der Abwanderung in das Ausland zu schützen. Bislang befinden sich auf dieser Liste weniger als 3.000 Stücke. Es ist kaum zu erwarten, dass das neue Gesetz massenhaften Neueintragungen führen wird. Auch weil die Hürden bewusst hochgelegt sind. Insofern weiß ich nicht, warum es nicht möglich sein soll, Ausstellungsstücke zu bekommen. Zumal die klaren Regelungen des Laissez passer und der Erleichterungen im Leihverkehr zwischen Museen eigentliche den Austausch befördern sollten.

Hat die Diskussion der letzten Monate aus ihrer Sicht dazu beitragen können, den Handel mit Kulturgut und auch den gesellschaftlichen Stellenwert des Museums kritisch zu reflektieren? Sehen Sie neue Ansätze und Perspektiven für die Zukunft?

In meinen Augen hat die Debatte vor allem dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Bedeutung von Kulturgut zu schärfen. Ich denke, das ist ein wichtiger positiver Ertrag, der für künftige Debatten fruchtbar gemacht werden sollte.

Brauchen wir in einer globalisierten Gesellschaft eigentlich überhaupt noch den Begriff des national wertvollen Kulturgutes?

Ich denke, dass wir den Begriff gerade angesichts der Globalisierung mehr denn je brauchen. National wertvolles Kulturgut hat nichts mit Nationalismus zu tun. Es geht darum, Kulturgut, das für Deutschland identitätsstiftender Bedeutung ist, vor der Abwanderung in das Ausland zu schützen. Das schließt Internationalität nicht aus.