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BfK-Tagung + MV 2012
30./31. 3. 2012
Residenz Würzburg
Alle Infos
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BfK-Satzung 2011
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Ordnung der Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" im BfK
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BfK-Fachtagung 2011
Tagungsbericht
Ab 2012:
Neue Beitragsregelungen
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Auf der Mitgliederversammlung des BfK im Mai 2011 wurde eine neue Beitragsregelung beschlossen:
Der Jahresbeitrag beträgt ab 2012 für natürliche Personen 80 Euro, für juristische Personen 110 Euro.
Mitglieder, die ein neues Mitglied werben, erhalten 50 Prozent eines Jahresbeitrags erstattet.
Neumitglieder zahlen ab 2012 im ersten Jahr 50 Prozent des Jahresbeitrags. Bei Aufnahme ab Juli des jeweiligen Jahres entfällt der Jahresbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Person innerhalb der letzten 4 Jahre nicht Mitglied des BfK war.
Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.