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BfK-Tagung + MV 2012
30./31. 3. 2012
Residenz Würzburg
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BfK-Satzung 2011
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Ordnung der Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" im BfK
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BfK-Fachtagung 2011
Tagungsbericht
Ab 2012:
Neue Beitragsregelungen
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Referat auf der BfK-Fortbildungsveranstaltung im November 2007 in Stuttgart
Von Susanne Steigerwald
Freiberuflich Tätige, die als 1-Personen-Betrieb ihre Tätigkeit aufgenommen haben und in mühevoller Alleinarbeit ein gewisses Auftragsvolumen zu bearbeiten haben, stoßen irgendwann an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und müssen sich fragen: Wie kann ich durch die Inanspruchnahme von Arbeitskraft Entlastung bekommen?
Der folgende Beitrag will einen Überblick über die Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigung von Mitarbeitern geben.
Die wichtigste Frage, die vorab gestellt werden muss, lautet: Was brauche ich?
1. Dauerhafte Mitarbeit im Fachgebiet, das heißt, brauche ich jemanden, der mit gleicher
Qualifikation die hereinkommenden Aufträge selbständig bearbeitet?
2. Zuarbeit in Form von Hilfstätigkeiten im Fachgebiet, brauche ich also jemanden mit gleicher
Qualifikation, der mir dauerhaft zuarbeitet, Recherchen für mich durchführt,
wissenschaftliche Hilfstätigkeiten ausübt?
3. Mitarbeit an einem befristeten Projekt, das heißt, brauche ich jemanden, der mir für die
Dauer eines Projekts als gleichrangiger Mitarbeiter oder als Zuarbeiter zur Verfügung steht?
4. Zuarbeit in Form von Hilfstätigkeiten, die sich nicht auf mein Fachgebiet beziehen, also
beispielsweise Büroarbeit oder Schreibtätigkeiten, oder
5. Entlastung bei Hausarbeit und Kinderbetreuung, damit ich den Rücken frei habe für meine
eigentliche berufliche und fachliche Tätigkeit?
Auf der Basis dieser Überlegungen ist das Dienst- oder Arbeitsverhältniss, das eingegangen werden soll, auszugestalten.
[ Das vollständige Referat finden Sie im geschützten Mitgliederbereich. ]