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"kulturverrueckt" 1/2018

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Geplantes Gesetz zur Scheinselbstständigkeit kann auch viele BfK-Mitglieder betreffen

Bereits seit einigen Monaten ist es in Planung und sorgt bei vielen Freiberuflern für gemischte Gefühle: Das neue Gesetz gegen den "Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit", das 2017 in Kraft treten soll.

Grundsätzlich ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu begrüßen, soll doch das Gesetz in erster Linie verhindern, dass z.B. Leiharbeiter dauerhaft zu schlechteren Konditionen arbeiten müssen, als die Stammbelegschaft eines Unternehmens.

Doch für viele Freiberufler - nicht nur im Kultursektor - kann sich das Gesetz als Stolperfalle entpuppen, definiert es doch so manche Umstände, unter denen zahlreiche freiberufliche Kulturwissenschaftler arbeiten, als Kriterien für die Scheinselbstständigkeit.

Laut dem geplanten Gesetz liegt bei demjenigen eine Scheinselbstständigkeit vor, der:

Viele dieser Kriterien treffen auf BfK-Mitglieder zu. Besonders in der Museumspädagogik tätige Mitglieder müssen sich in den kommenden Monaten mit diesem Thema auseinander setzen. Zahlreichen Museen ist das Problem bereits bewusst, sie schlagen schon jetzt Alarm und suchen Ausweichmöglichkeiten und Alternativen, um den Betrieb der museumspädagogischen Abteilungen überhaupt weiter fortsetzen zu können, ohne in rechtlich unklare Gefilde zu gelangen.

Der BfK plant eine Informationsreihe unter dem Titel "KulturWIRTSCHAFTLICHE Fragen", die BfK-Mitglieder und andere Interessierte über das kommende Gesetz informieren soll. Die Auftaktveranstaltung findet statt am 2. Mai 2016 zwischen 17 und 20 Uhr im "Theater im Depot" in Dortmund. Die Einladung dazu sowie die Anmeldungsmodalitäten finden sich unter dem folgenden Verweis.