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"kulturverrueckt" 1/2018

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Urheberrecht im Museum

Referat auf der BfK-Fortbildungsveranstaltung im November 2007 in Stuttgart

Von Börries von Notz

Jeder, der mit Kulturprodukten arbeitet, kommt mit dem Urheberrecht in Berührung. Dies gilt besonders im Museumsbereich: Ausstellungen, Kataloge, wissenschaftliche Beiträge sowie Vorträge sind die gängigsten Beispiele für die Relevanz des Urheberrechts in der Museumspraxis.

Urheberrechtliche Fragestellungen wie "Darf jenes Bild im Katalog verwendet werden? Bestehen die Rechte zum Abdruck eines Artikels auch für weitere Auflagen? Lässt sich die Konzeption einer Ausstellung auch ohne Zustimmung des Ausstellungsgestalters verändern?" sind nicht immer leicht zu beantworten, weil das Urheberrecht ganz eigene Regeln für das Verhältnis zwischen Urheber und dem Verwender seiner Werke, dem sogenannten Verwerter, aufstellt. So sind auch Juristen, die mit dem Urheberrecht nicht vertraut sind, kaum in der Lage, urheberrechtliche Fragestellungen sicher zu beantworten.

Unabhängig davon kann es aber von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Streit zwischen den Urhebern und Verwertern sein, wenn bei letzteren zumindest die Grundzüge des Urheberrechts bekannt sind.

[ Das vollständige Referat finden Sie im geschützten Mitgliederbereich. ]

Gliederung des Referats